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Das Problem mit Gebührenordnungen ist, dass sie sehr kompliziert sind, dass sie für Laien (und auch für einige Tierärzte) ohne nähere Erläuterung unverständlich sind und, dass sie auch noch veraltet sind. Die jetzige GOT gilt schon seit Juli 1999, es sind viele Dinge, die wir heute m.o.w. routinemäßig durchführen, nicht erfasst. Es greift dann die Regelung, irgendwas Analoges zu benennen (§7), was erst Recht zu Missverständnissen mit Laien führt.

Außerdem ist vielen Tierhaltern, die sich in eine Preisdiskussion mit Ihrer Tierarztpraxis stürzen, nicht bewusst, dass die GOT vom Bundesrat verabschiedetes, geltendes Recht mit empfindlicher Strafandrohung ist. Bei wiederholter Unterschreitung der Gebührenordnung droht eine Strafe von 250.000 Euro, wie erst letztlich ein Gericht im Bereich der Tierärztekammer Nordrhein festgestellt hat.

Feste Gebührenordnungen haben aber auch Vorteile:

  • Sie bieten eine gute Richtlinie für beide Parteien, Tierärzte und Besitzer.
  • Sie geben Besitzern zumindestens die Sicherheit, dass ein bestimmter Preis nicht überschritten werden darf
  • sie erlauben durch eben genau das unübersichtliche "Baukastensystem" eine Gesamtleistung so zusammen zu stellen, dass sie einerseits auf die Fähigkeiten der Praxis, andererseits aber auch auf die Bedürfnisse des Besitzers anpassbar sind.

Ein Beispiel:
In einigen Tierarztpraxen wird eine Hündin mit einer gegenüber einer Narkosegas-Inhalationsnarkose mit Intubation (Schlauch in der Luftröhre) vergleichsweise billigen Injektionsnarkose (Spritze), ohne intravenösen Zugang und ohne Tropf - Infusion während der Operation, ohne Überwachung durch ein EKG oder/und einen Atemmonitor, dafür aber unter tatkräftiger Mitarbeit des jeweiligen Besitzers kastriert. Dies spart dann eine Helferin, die ja auch mit ca. 2000 Euro inklusive Lohnnebenkosten monatlich zu den Praxiskosten beiträgt.

Natürlich bewirkt es auch einen Preisunterschied, ob das Tier, noch narkotisiert schlafend, in die Arme des Besitzers gelegt wird. Zu Hause wird er dann, in der Regel als absoluter Laie auf diesem Gebiet, die Aufwachphase, also Atmung und Herzschlag, überwachen, das taumelnde Tier beruhigen, die Exkremente beseitigen und einen halben Tag seiner eigenen (Arbeits-) Zeit investieren. Oder aber dies wird von geschultem Personal in der Praxis in speziell zu diesem Zweck bereit stehenden Tierstationen übernommen, was alles wiederum, na klar, Geld kostet und den jeweiligen GOT – Satz bestimmt.

Minimalmedizin ist nicht jeden Besitzers und auch nicht jeden Tierarztes Sache, dafür ist sie aber eben billiger, als in Tierarztpraxen und -kliniken, die mit einem anderen Standard arbeiten, den man vielleicht nicht nur für sich selbst, sondern eben auch für sein Tier gern hätte.

Und so erlaubt die GOT jedem Besitzer, sich die von ihm gewünschte Leistung (im Rahmen des medizinisch Sinnvollen, beraten tun wir ja alle) heraus zu suchen.

Und so lange eine Praxis bestimmte Dinge medizinisch-ethisch mit sich vereinbaren kann, oder eben nicht, hat eben jeder Besitzer die tierärztliche Betreuung, die er sich für sein Tier wünscht und die er sich leisten will. Umgekehrt, denn auch das regelt ja das Angebot und der damit verbundene Preis, hat auch jede Tierarztpraxis die Kunden, die sie gern bedienen möchte. Nur: Weder in unserem Fach, noch in allen anderen Berufszweigen, gibt es eben einen Rolls Royce zum Preis eines VW Lupo....

 

Autor und Copyright:
Dr. med. vet. Petra Sindern
Tierärztin
Bahnhofstr. 66
21629 Neu Wulmstorf