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interaktive Reiseplanung mit PetsOnTour
(es gibt hier auch eine "App"  für's Mobiltelefon)

 
in allen EU-Mitgliedsstaaten:
 
Hunde, Katzen und Frettchen müssen nur noch eine gültige Tollwut-Impfung vorweisen, mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, und einen EU-Heimtierausweis mitführen.


Großbritannien, Norwegen, Schweden siehe weiter unten 

Reisevorschriften innerhalb der EU  für Hunde und Katzen

diplomatische Vertretungen der einzelnen Länder im Nicht-EU-Ausland

EU-Bestimmungen (Original-Text EU-Amtsblatt)

  

Für die Einreise nach Großbritannien:

• Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein

• Das Tier braucht einen EU-Heimtierausweis

• Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung vorweisen (diese muss bei Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen; die Auffrischungsimpfungen müssen innerhalb der Herstellerangaben und innerhalb des eingetragenen Gültigkeitszeitraumes erfolgen)

• Das Tier muss innerhalb von 24 bis 120 Stunden vor der Einreise mit einem Bandwurmmittel behandelt werden; diese Behandlung muss im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden

• Eine Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters sowie eine Behandlung gegen Zecken sind nicht mehr erforderlich

• Ausführliche Informationen unter www.defra.gov.uk.

 

Für die Einreise nach Norwegen:

• Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein

• Das Tier braucht einen EU-Heimtierausweis

• Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung vorweisen (diese muss bei Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen; die Auffrischungsimpfungen müssen innerhalb der Herstellerangaben und innerhalb des eingetragenen Gültigkeitszeitraumes erfolgen)

• Hunde müssen 120 bis 24 Stunden vor der Einreise mit einem Bandwurmmittel behandelt werden; diese Behandlung muss im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden. Katzen benötigen keine Bandwurmkur

• Eine Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters ist nicht mehr notwendig

• Ausführliche Informationen unter www.norwegen.no

 

Für die Einreise nach Schweden:

• Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein

• Das Tier braucht einen EU-Heimtierausweis

• Das Tier muss eine gültige Tollwutimpfung vorweisen (diese muss bei Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegen; die Auffrischungsimpfungen müssen innerhalb der Herstellerangaben und innerhalb des eingetragenen Gültigkeitszeitraumes erfolgen)

• Eine Blutuntersuchung zur Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters sowie eine Behandlung gegen Bandwürmer sind nicht mehr notwendig

• Ausführliche Informationen unter www.sjv.se

 

Rechtsgrundlagen (Stand 19.12.2014):